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⚠️ Warnungen: Extreme Hitze (Schwer) & Luftqualität (Mäßig)
Amtliche WARNUNG vor extremer HITZE im Gebiet Stadt Pforzheim
23.06., 11:00 - 24.06., 19:00 Uhr Warnstufe: SCHWER Dringlichkeit: AKUT

Am Dienstag wird eine extreme Wärmebelastung bis zu einer Höhe von 400m erwartet.
Mit einer zusätzlichen Belastung aufgrund verringerter nächtlicher Abkühlung ist insbesondere im dicht bebauten Stadtgebiet von Pforzheim zu rechnen.
Am Mittwoch wird eine extreme Wärmebelastung bis zu einer Höhe von 400m erwartet.
Mit einer zusätzlichen Belastung aufgrund verringerter nächtlicher Abkühlung ist insbesondere im dicht bebauten Stadtgebiet von Pforzheim zu rechnen.
Heute ist der 6. Tag der Warnsituation in Folge.
Verhaltenshinweise:
Hitzebelastung kann für den menschlichen Körper gefährlich werden und zu einer Vielzahl von gesundheitlichen Problemen führen. Vermeiden Sie nach Möglichkeit die Hitze, trinken Sie ausreichend Wasser und halten Sie die Innenräume kühl.
Datenquelle: DWD & Bright Sky
Amtliche WARNUNG vor erhöhter Luftbelastung (Mäßig) im Gebiet Stadt Pforzheim
23.06., 21:57 - 24.06., 01:57 Uhr Warnstufe: MÄSSIG Dringlichkeit: AKUT
Der Luftqualitätsindex beträgt aktuell 3 (Mäßig) am Standort Pforzheim (DEBW023). Hauptverursacher ist Ozon (O₃) (Wert: 145 µg/m³).
Verhaltenshinweise:
Vulnerable Personen (wie Asthmatiker, ältere Menschen, immungeschwächte Personen und Kinder) sollten schwere körperliche Anstrengungen im Freien vermeiden.
Datenquelle: Umweltbundesamt mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes
Amtliche WARNUNG vor extremer HITZE im Gebiet Stadt Pforzheim
23.06., 11:00 - 24.06., 19:00 Uhr Warnstufe: SCHWER Dringlichkeit: AKUT

Am Dienstag wird eine extreme Wärmebelastung bis zu einer Höhe von 400m erwartet.
Mit einer zusätzlichen Belastung aufgrund verringerter nächtlicher Abkühlung ist insbesondere im dicht bebauten Stadtgebiet von Pforzheim zu rechnen.
Am Mittwoch wird eine extreme Wärmebelastung bis zu einer Höhe von 400m erwartet.
Mit einer zusätzlichen Belastung aufgrund verringerter nächtlicher Abkühlung ist insbesondere im dicht bebauten Stadtgebiet von Pforzheim zu rechnen.
Heute ist der 6. Tag der Warnsituation in Folge.
Verhaltenshinweise:
Hitzebelastung kann für den menschlichen Körper gefährlich werden und zu einer Vielzahl von gesundheitlichen Problemen führen. Vermeiden Sie nach Möglichkeit die Hitze, trinken Sie ausreichend Wasser und halten Sie die Innenräume kühl.
Datenquelle: DWD & Bright Sky
Amtliche WARNUNG vor erhöhter Luftbelastung (Mäßig) im Gebiet Stadt Pforzheim
23.06., 21:57 - 24.06., 01:57 Uhr Warnstufe: MÄSSIG Dringlichkeit: AKUT
Der Luftqualitätsindex beträgt aktuell 3 (Mäßig) am Standort Pforzheim (DEBW023). Hauptverursacher ist Ozon (O₃) (Wert: 145 µg/m³).
Verhaltenshinweise:
Vulnerable Personen (wie Asthmatiker, ältere Menschen, immungeschwächte Personen und Kinder) sollten schwere körperliche Anstrengungen im Freien vermeiden.
Datenquelle: Umweltbundesamt mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes

Grippeschutzimpfungen in Apotheken langfristig abgesichert

Die Grippeschutzimpfungen in Apotheken werden auf lange Sicht finanziell abgesichert. Sie bleiben somit für viele Menschen ein niedrigschwelliges und hochwirksames Präventionsangebot – das gilt auch für alle laufenden Corona-Impfungen sowie alle künftigen Impfungen in den Apotheken. Der neue „Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen durch Apotheken nach § 132e Absatz 1a SGB V“ zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt ab dem 15. Oktober 2025. „Viele Apotheken haben in den vergangenen Jahren viel Zeit und Kraft investiert, um den Menschen ein kompetentes und komfortables Impfangebot machen zu können. Mit der neuen Vereinbarung gibt es nun eine zukunftsweisende Basis, um das Impfangebot in den Apotheken finanziell abzusichern und mit pharmazeutischer Kompetenz zu stärken“, sagt DAV-Vorsitzender Dr. Hans-Peter Hubmann: „Alle gesetzlich versicherten Frauen und Männer können davon profitieren – ebenso wie alle mitmachenden Apotheken. Eine Erleichterung ist es, dass sich die Apotheken bei der Abrechnung auf die Zugehörigkeit der Versicherten zur auf der Gesundheitskarte angegebenen Krankenkasse verlassen dürfen.“ (abda)

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