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⚠️ Warnungen: Extreme Hitze (Schwer) & Luftqualität (Mäßig)
Amtliche WARNUNG vor extremer HITZE im Gebiet Stadt Pforzheim
23.06., 11:00 - 24.06., 19:00 Uhr Warnstufe: SCHWER Dringlichkeit: AKUT

Am Dienstag wird eine extreme Wärmebelastung bis zu einer Höhe von 400m erwartet.
Mit einer zusätzlichen Belastung aufgrund verringerter nächtlicher Abkühlung ist insbesondere im dicht bebauten Stadtgebiet von Pforzheim zu rechnen.
Am Mittwoch wird eine extreme Wärmebelastung bis zu einer Höhe von 400m erwartet.
Mit einer zusätzlichen Belastung aufgrund verringerter nächtlicher Abkühlung ist insbesondere im dicht bebauten Stadtgebiet von Pforzheim zu rechnen.
Heute ist der 6. Tag der Warnsituation in Folge.
Verhaltenshinweise:
Hitzebelastung kann für den menschlichen Körper gefährlich werden und zu einer Vielzahl von gesundheitlichen Problemen führen. Vermeiden Sie nach Möglichkeit die Hitze, trinken Sie ausreichend Wasser und halten Sie die Innenräume kühl.
Datenquelle: DWD & Bright Sky
Amtliche WARNUNG vor erhöhter Luftbelastung (Mäßig) im Gebiet Stadt Pforzheim
23.06., 20:55 - 24.06., 00:55 Uhr Warnstufe: MÄSSIG Dringlichkeit: AKUT
Der Luftqualitätsindex beträgt aktuell 3 (Mäßig) am Standort Pforzheim (DEBW023). Hauptverursacher ist Ozon (O₃) (Wert: 135 µg/m³).
Verhaltenshinweise:
Vulnerable Personen (wie Asthmatiker, ältere Menschen, immungeschwächte Personen und Kinder) sollten schwere körperliche Anstrengungen im Freien vermeiden.
Datenquelle: Umweltbundesamt mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes
Amtliche WARNUNG vor extremer HITZE im Gebiet Stadt Pforzheim
23.06., 11:00 - 24.06., 19:00 Uhr Warnstufe: SCHWER Dringlichkeit: AKUT

Am Dienstag wird eine extreme Wärmebelastung bis zu einer Höhe von 400m erwartet.
Mit einer zusätzlichen Belastung aufgrund verringerter nächtlicher Abkühlung ist insbesondere im dicht bebauten Stadtgebiet von Pforzheim zu rechnen.
Am Mittwoch wird eine extreme Wärmebelastung bis zu einer Höhe von 400m erwartet.
Mit einer zusätzlichen Belastung aufgrund verringerter nächtlicher Abkühlung ist insbesondere im dicht bebauten Stadtgebiet von Pforzheim zu rechnen.
Heute ist der 6. Tag der Warnsituation in Folge.
Verhaltenshinweise:
Hitzebelastung kann für den menschlichen Körper gefährlich werden und zu einer Vielzahl von gesundheitlichen Problemen führen. Vermeiden Sie nach Möglichkeit die Hitze, trinken Sie ausreichend Wasser und halten Sie die Innenräume kühl.
Datenquelle: DWD & Bright Sky
Amtliche WARNUNG vor erhöhter Luftbelastung (Mäßig) im Gebiet Stadt Pforzheim
23.06., 20:55 - 24.06., 00:55 Uhr Warnstufe: MÄSSIG Dringlichkeit: AKUT
Der Luftqualitätsindex beträgt aktuell 3 (Mäßig) am Standort Pforzheim (DEBW023). Hauptverursacher ist Ozon (O₃) (Wert: 135 µg/m³).
Verhaltenshinweise:
Vulnerable Personen (wie Asthmatiker, ältere Menschen, immungeschwächte Personen und Kinder) sollten schwere körperliche Anstrengungen im Freien vermeiden.
Datenquelle: Umweltbundesamt mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes

Organspendeausweis in der EU: Darauf sollten Sie im Urlaub achten

Ausweise für Organspende

Wer in den Sommerferien ins europäische Ausland reist, sollte sich vorab informieren, welche Regelungen zur Organspende im Urlaubsland gelten – denn bei einem Todesfall gilt das jeweilige Landesgesetz, unabhängig von der Nationalität der verstorbenen Person. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) rät Reisenden deshalb dazu, ihre Entscheidung auf einem gültigen Organspendeausweis in der jeweiligen Landessprache festzuhalten und immer dabei zu haben. Dafür gibt es kostenlose Vorlagen in 29 Sprachen zum Download.

Diese Regelungen zur Organentnahme gelten in Europa:

  • Entscheidungslösung (Deutschland): Nur wer zu Lebzeiten seine Zustimmung schriftlich dokumentiert oder einer Vertrauensperson mündlich mitgeteilt hat – im Organspende-Register, mit einem Organspendeausweis oder in der Patientenverfügung – kommt als Spender oder Spenderin in Frage. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, müssen die nächsten Angehörigen stellvertretend die Entscheidung treffen.
  • (Erweiterte) Zustimmungslösung (u. a. Dänemark, Griechenland): Eine Organspende erfolgt ausschließlich bei vorliegender Zustimmung der verstorbenen Person. Der Zusatz „erweitert“ bedeutet, dass auch die Angehörigen über eine Organspende bestimmen können, wenn keine Dokumentation über die Entscheidung der oder des Verstorbenen vorliegt. Im Unterschied zur Entscheidungslösung gibt es keine gesetzliche Vorschrift, Bürgerinnen und Bürger regelmäßig umfassend über die Organspende zu informieren.
  • Widerspruchslösung (u. a. Frankreich, Italien, Österreich, Polen, Portugal, Spanien, Ungarn): In diesen Ländern dürfen einer verstorbenen Person Organe entnommen werden, sofern sie dem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Für Urlauber im EU-Ausland gilt: Der ausgefüllte und unterschriebene Organspendeausweis aus Deutschland dokumentiert die persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organspende. Es ist bei einem Auslandsaufenthalt ratsam, neben einem Organspendeausweis in deutscher Sprache auch einen Ausweis in der Landessprache dabei zu haben. So wird die persönliche Entscheidung für oder gegen die Organspende auch im Ausland sicher verstanden. (BIÖG)

Organspendeausweis in 29 Sprachen herunterladen ... 

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