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⚠️ Warnungen: Starke Hitze (Gering) & Luftqualität (Mäßig)
Amtliche WARNUNG vor HITZE im Gebiet Stadt Pforzheim
15.07., 11:00 - 16.07., 19:00 Uhr Warnstufe: GERING Dringlichkeit: AKUT

Am Mittwoch wird bis zu einer Höhe von 400m eine starke Wärmebelastung erwartet.
Mit einer zusätzlichen Belastung aufgrund verringerter nächtlicher Abkühlung ist insbesondere im dicht bebauten Stadtgebiet von Pforzheim zu rechnen.
Am Donnerstag wird bis zu einer Höhe von 400m eine starke Wärmebelastung erwartet.
Mit einer zusätzlichen Belastung aufgrund verringerter nächtlicher Abkühlung ist insbesondere im dicht bebauten Stadtgebiet von Pforzheim zu rechnen.
Heute ist der 3. Tag der Warnsituation in Folge.
Verhaltenshinweise:
Hitzebelastung kann für den menschlichen Körper gefährlich werden und zu einer Vielzahl von gesundheitlichen Problemen führen. Vermeiden Sie nach Möglichkeit die Hitze, trinken Sie ausreichend Wasser und halten Sie die Innenräume kühl.
Datenquelle: DWD & Bright Sky
Amtliche WARNUNG vor erhöhter Luftbelastung (Mäßig) im Gebiet Stadt Pforzheim
15.07., 14:39 - 15.07., 18:39 Uhr Warnstufe: MÄSSIG Dringlichkeit: AKUT
Der Luftqualitätsindex beträgt aktuell 3 (Mäßig) am Standort Pforzheim (DEBW023). Hauptverursacher ist Ozon (O₃) (Wert: 151 µg/m³).
Verhaltenshinweise:
Vulnerable Personen (wie Asthmatiker, ältere Menschen, immungeschwächte Personen und Kinder) sollten schwere körperliche Anstrengungen im Freien vermeiden.
Datenquelle: Umweltbundesamt mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes
Amtliche WARNUNG vor HITZE im Gebiet Stadt Pforzheim
15.07., 11:00 - 16.07., 19:00 Uhr Warnstufe: GERING Dringlichkeit: AKUT

Am Mittwoch wird bis zu einer Höhe von 400m eine starke Wärmebelastung erwartet.
Mit einer zusätzlichen Belastung aufgrund verringerter nächtlicher Abkühlung ist insbesondere im dicht bebauten Stadtgebiet von Pforzheim zu rechnen.
Am Donnerstag wird bis zu einer Höhe von 400m eine starke Wärmebelastung erwartet.
Mit einer zusätzlichen Belastung aufgrund verringerter nächtlicher Abkühlung ist insbesondere im dicht bebauten Stadtgebiet von Pforzheim zu rechnen.
Heute ist der 3. Tag der Warnsituation in Folge.
Verhaltenshinweise:
Hitzebelastung kann für den menschlichen Körper gefährlich werden und zu einer Vielzahl von gesundheitlichen Problemen führen. Vermeiden Sie nach Möglichkeit die Hitze, trinken Sie ausreichend Wasser und halten Sie die Innenräume kühl.
Datenquelle: DWD & Bright Sky
Amtliche WARNUNG vor erhöhter Luftbelastung (Mäßig) im Gebiet Stadt Pforzheim
15.07., 14:39 - 15.07., 18:39 Uhr Warnstufe: MÄSSIG Dringlichkeit: AKUT
Der Luftqualitätsindex beträgt aktuell 3 (Mäßig) am Standort Pforzheim (DEBW023). Hauptverursacher ist Ozon (O₃) (Wert: 151 µg/m³).
Verhaltenshinweise:
Vulnerable Personen (wie Asthmatiker, ältere Menschen, immungeschwächte Personen und Kinder) sollten schwere körperliche Anstrengungen im Freien vermeiden.
Datenquelle: Umweltbundesamt mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes

Lungenkrebs-Früherkennung bei starken Raucherinnen und Rauchern wird voraussichtlich ab April 2026 Kassenleistung

Junger Mann der raucht

Menschen mit starkem Zigarettenkonsum haben ein hohes Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute für diese Personengruppe die Lungenkrebs-Früherkennung als neue Leistung der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen.

Ziel ist es, eine Krebserkrankung frühzeitig zu erkennen, zeitnah die Behandlung zu ermöglichen und so die Überlebenschancen der Betroffenen zu erhöhen. Das Screening-Angebot kann voraussichtlich ab April 2026 in die Versorgung kommen, wenn das Bundesministerium für Gesundheit den Beschluss nicht beanstandet und auch die Versicherteninformation vorliegt. Starke Raucherinnen und Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren können dann alle 12 Monate eine Untersuchung der Lunge mittels Niedrigdosis-Computertomographie (NDCT) wahrnehmen.

Wer kann an der Früherkennung auf Lungenkrebs teilnehmen?

Am Lungenkrebs-Screening können aktive und ehemalige Raucherinnen und Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren teilnehmen. Teilnahmeberechtigt sind Versicherte, die mindestens 25 Jahre geraucht haben – wobei der Zigarettenkonsum noch andauert oder vor weniger als 10 Jahren beendet wurde. Der Umfang muss rechnerisch mindestens 15 Packungsjahre ergeben. Beispielsweise entspricht das Rauchen von 20 Zigaretten pro Tag über ein Jahr lang einem Packungsjahr. (DKFZ)

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